Große Bedenken äußerte heute, Mittwoch, der niederösterreichische Bundesrat und Landwirt Martin Preineder zu einem Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission über die Tierzucht- und Abstammungsbestimmungen für den Handel mit Zuchttieren und deren Zuchtmaterial in der Union sowie für deren Einfuhr in die Union. In der heutigen Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrates wurde eine Mitteilung dazu beschlossen, die sich mit den problematischen Änderungsvorschlägen befasst.
Eine Reihe von Bestimmungen im EU-Verordnungsvorschlag würden die bisherige Umsetzung von Tierzuchtrecht massiv beeinflussen, der bürokratische Aufwand werde erhöht, tierzuchtfachliche Erschwernisse eingebaut, beklagt Preineder.
Außerdem bestehe die Gefahr von vielfach nicht abschätzbaren Folgewirkungen. Sonderregelungen für bestimmte Tierarten seien hinterfragungswürdig und könnten sogar zur Gänze entfallen, verwies Preinder auf Pferde, Rinder und Schweine. Möglicherweise könnten auch nationale und regionale Besonderheiten in der Tierzucht nicht mehr ausreichend berücksichtigt werden, fürchtet Preineder. Das würde viele Zuchtunternehmen vor neue Herausforderungen stellen und die Erhaltung gefährdeter Rassen erschweren.
„Das Tierzuchtrecht in Österreich ist Ländersache, die fachliche Koordinierung der Bundesländer erfolgt im Wege einer Vereinbarung der Länder unter Begleitung des Landwirtschaftsministeriums in einem eigens dafür eingerichteten Tierzuchtrat. Eine einheitliche Stellungnahme der Länder vom Juni 2014 nimmt bereits auf viele Kritikpunkte Bezug“, erläuterte Preineder. Der EU-Entwurf würde jedenfalls sowohl auf Länder- als auch auf Bundesebene die Fortführung der bisherigen Aufgabenteilung und Behördenzuständigkeit sowie jegliche Unterstützung grundlegend in Frage stellen, schloss der niederösterreichische Bundesrat.