Preineder: Österreich ist und bleibt gentechnikfrei

Bundesländer behalten Kompetenz für GVO-Anbauverbote - Rahmengesetz für Gentechnik-Anbauverbot passiert Bundesrat

Österreichs Felder bleiben gentechnikfrei. Das ist ein großer Erfolg - sowohl für die österreichischen Konsumentinnen und Konsumenten als auch für unsere Landwirtschaft, begrüßt der niederösterreichische Bundesrat Martin Preineder den Zwei-Drittel-Beschluss des Bundesrats. Konkret bleibt mit dem Gentechnik-Anbauverbots-Rahmengesetz das Anbauverbot genmanipulierter Pflanzen (GVO) auf heimischen Feldern aufrecht und obliegt wie bisher den Ländern. Das Gentechnikanbauverbot wird im Verfassungsrecht verankert, ohne in Verfassungsrechte der Bundesländer einzugreifen.

 

Das neue Rahmengesetz garantiert ein einheitliches Vorgehen aller Bundesländer. Ein Beirat des Bundes und der Länder übernimmt dabei die Koordination. „Damit schaffen wir Rechtssicherheit für unsere Bäuerinnen und Bauern und für die Konsumentinnen und Konsumenten", betont der Mandatar.Nach der Novellierung des Gentechnik-Gesetzes, für die die Gesundheitsministerin zuständig ist, sei der Beschluss über das Rahmengesetz der zweite Schritt Österreichs zur Wahrnehmung seines EU-rechtlich verankerten Selbstbestimmungsrechts in Sachen GVO-Verbot, führt der Bundesrat aus und verwies auf einen von ÖVP und SPÖ eingebrachten Entschließungsantrag betreffend die Sicherstellung der Länderkompetenz bei der Vollziehung des Gentechnik-Anbauverbots-Rahmengesetzes.

 

„Österreich ist Vorreiter einer GVO-freien Lebensmittelproduktion“, erinnert der Bundesrat an den langen Kampf um das Recht der Regionen, selbst zu bestimmen, was auf ihren Äckern angebaut werden darf und was nicht. „Das Rahmengesetz setzt ein positives Signal für die Vorreiterstellung Österreichs in der gentechnikfreien Lebensmittelproduktion. Die biologische und die nachhaltige konventionelle Landwirtschaft werden geschützt und die gentechnikfreie Lebensmittelwirtschaft in Österreich im Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten gesichert.“

 

„Nach dem freiwilligen Verzicht der Bundesländer zum gentechnikfreien Anbau von Saat- und Pflanzgut wurde nun endlich eine nationale gesetzliche Grundlage ermöglicht. Die Gentechnikfreiheit ist nun sichergestellt“, dankt der Bundesrat abschließend Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter, der unter Berücksichtigung der Länderzuständigkeit rasch eine gut abgestimmte Vorgehensweise von Bund und Ländern in ihrer Verantwortung vorgelegt hat.