NÖ Schulstarthilfe: 100 Euro Zuschuss

"Das ist eine wertvolle Hilfe für unsere Familien ", so Landesrätin Mag. Johanna Mikl-Leitner zur unbürokratischen Unterstützung durch das Land Niederösterreich.

Um die NÖ Schulstarthilfe in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Familie mit mindestens zwei Kindern, wovon eines erstmals die 1. Schulstufe besucht; Hauptwohnsitz in Niederösterreich; Staatsbürgerschaft von Österreich oder anderem EU-Land.

Antrags- und empfangsberechtigt ist jenes Familienmitglied, das Bezieher der Familienbeihilfe des Bundes ist. Anträge werden zu Schulbeginn über die Direktoren der Volksschulen in den 1. Klassen ausgeteilt und liegen in den Gemeindeämtern, Bezirkshauptmannschaften und im Familienreferat des Amtes der NÖ Landesregierung auf.

Das Antragsformular wird von der Wohnsitzgemeinde gesammelt und dann postalisch an das NÖ Familienreferat übermittelt.