Seit der Änderung der „Eisenbahnkreuzungsverordnung 2012, mehren sich die Anrainerbeschwerden bei Bahnkreuzungen massiv. Auf Grund dieser Verordnung wurden die ungesicherten Bahnübergänge kontrolliert und neu bewertet. Wo der Sichtraum nicht ausreichend ist, muss nun bei der Annährung vom Lokführer ein dreimaliges Pfeifsignal abgegeben werden.
Am 2. September 2014 fand daher auf Initiative von Abg. z. NR Hans Rädler eine Arbeitsbesprechung betreffend die Pfeifsignale und den Ausbau/Sicherung der Bahnkreuzungen im Parlament statt. Bei dieser brachten Bgm. Gustav Glöckler (Wöllersdorf-Steinabrückl), Bgm. Michael Zehetner (Waldegg) und Vizebgm. Johann Dattes (Gutenstein) ihre Bedenken bei ÖVP Verkehrssprecher NR Andreas Ottenschläger vor.
„Fakt ist, dass sich hier in der Eisenbahnkreuzungsverordnung zum Wohle der betroffenen Anrainer was ändern muss, da diese Pfeifsignale unzumutbar sind. Daher werde ich gemeinsam mit Verkehrssprecher NR Ottenschläger diese Anliegen beim nächsten Verkehrsausschuss mit dem neuen Verkehrsminister Stöger zur Sprache bringen, “ so Abg. z. NR Bgm. Hans Rädler.
Folgende Punkte werden mit Verkehrsminister Stöger besprochen und gefordert:
1) Es muss eine Lösung im Interesse der Anrainer gefunden werden.
2) Die Umsetzungsfrist der technischen Sicherung der Eisenbahnkreuzungen muss beschleunigt werden.
3) Die Kosten für die technische Sicherung sind zu hinterfragen. Kolportierte €400.000,-/Lichtanlage sind nicht nachvollziehbar.
4) Die Finanzierung der technischen Sicherung muss die finanziellen Möglichkeiten einer Gemeinde berücksichtigen.
5) Die Errichtung von Sperrschranken bei nicht öffentlichen Eisenbahnkreuzungen und die erforderliche Änderung der Benützungsbewilligung zwischen ÖBB und Wegeberechtigten müssen ermöglicht werden. Dies wäre eine sehr kostengünstige und effiziente Lösung für alle Beteiligten. Leider wehrt sich die ÖBB bis jetzt gegen diese moderne Lösung.