LR Bohuslav: „Geplante Änderung des Betriebsanlagenrechts bringt bessere Zusammenarbeit zwischen Wirten und Vereinen“

Entwurf der Novelle der Gewerbeordnung beinhaltet Forderung des Landes NÖ

Vergangene Woche wurde der Entwurf zur Novellierung der Gewerbeordnung von der Bundesregierung vorgestellt und ging vergangenen Freitag in die Begutachtung. „Ich bin froh, dass endlich Bewegung in die Sache gekommen ist. Eine große Erleichterung bringen vor allem die geplanten Änderungen im Anlagenrecht“, erklärt Wirtschafts- und Tourismuslandesrätin Dr.in Petra Bohuslav.

 

Nicht nur, dass Verfahren vereinfacht und damit rascher ablaufen sollen, auch eine langjährige Forderung des Landes Niederösterreich dürfte nun endlich erfüllt werden: Vorübergehende Tätigkeiten sollen nicht mehr unters Anlagenrecht fallen. „Wenn dieser Punkt wie geplant kommt, bedeutet es eine Erleichterung für Gastronomiebetriebe, wenn sie beispielsweise auf Zeltfesten ausschenken wollen. Mit der geplanten Änderung wird die Zusammenarbeit zwischen Vereinen und den Gastronomen vereinfacht“, so Landesrätin Bohuslav weiter.

 

Wirtschaftslandesrätin Dr.in Bohuslav hofft, dass es nach der Begutachtung zu weiteren Erleichterungen für die heimischen Unternehmerinnen und Unternehmern kommen wird: „Wenn alle Verantwortlichen an einem Strang ziehen, wird es zur positiven Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandorts kommen.“