Bei der ÖVP Klubklausur in Bad Leonfelden leitete Abg. z. NR Hans Rädler gemeinsam mit BM Sebastian Kurz die Arbeitsgruppe “Unseren Werten verpflichtet“.
Folgende Forderungen wurden dabei erarbeitet:
1. Wer nicht bereit ist, unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung und unsere Lebensweise zu akzeptieren, unsere Gesetze einzuhalten und eine bejahende Einstellung zur Republik Österreich an den Tag zu legen, hat unsere Hilfe nicht verdient. In Österreich verurteilte Flüchtlinge können sich nicht erwarten, in Österreich bleiben zu können oder von uns unterstützt zu werden.
2. Der von Bundesminister Kurz vorgestellte SO-Punkte-Integrationsplan mit den Schwerpunkten DEUTSCH-ARBEIT-WERTE ist von allen Gebietskörperschaften, Ministerien und politisch Verantwortlichen in ihrem Zuständigkeitsbereich konsequent und so rasch wie möglich umzusetzen.
3. Menschen, die nach Österreich fliehen, müssen selbstverantwortlich für ihr Auskommen sorgen. Dazu müssen sie zu allererst unsere Lebensweise verstehen und unsere Sprache erlernen, um sobald wie möglich in den Arbeitsmarkt und Gesellschaft integriert zu werden und so wenig und so kurz wie möglich auf öffentliche Unterstützung angewiesen zu sein.
4. Die Unterstützung durch die öffentliche Hand für Personen, die noch nichts für unser Land beigetragen haben, muss treffgenau gestaltet sein und darf nur soweit reichen und so hoch sein, wie es tatsächlich unbedingt notwendig ist: Das bedeutet in erster Linie Sachleistungen statt Geldleistungen. Die Unterstützung ist davon abhängig, dass Integrationsverpflichtungen nachgekommen wird.
5. Wir brauchen eine Obergrenze für fluchtbedingte Zuwanderung, weil sonst Integration nicht mehr möglich ist. Die Aufnahmefähigkeit Österreichs muss berücksichtigt werden . Soweit es dafür notwendig ist, muss das Asylsystem auf völkerrechtlicher, unionsrechtlicher und nationaler Ebene (z.B. Asyl auf Zeit; Beschränkung Familiennachzug) geändert werden.
6. In diesem Zusammenhang ist auch eine Reform des Systems der bedarfsorientierten Mindestsicherung zwingend erforderlich.
• Insbesondere brauchen wir eine Deckelung für alle staatlichen (Bund, Land, Gemeinde) Sozialhilfeleistungen je Bedarfsgemeinschaft von€ 1.500,- (ausgenommen Versicherungsleistungen Familienbeihilfe).
• Leistungen werden zur Hälfte nicht mehr als Geldleistung, sondern als Sachleistung oder Direktzahlung gewährt .
• Kürzung des Geldleistungsanteils bei Nichtannahme zumutbarer Arbeitsmöglichkeiten oder Verweigerung von Integrationsmaßnahmen.
• Wiedereinsteigerbonus zur Erleichterung der Arbeitsaufnahme
• Erhebung von aktuellen und aussagekräftigen Daten, um Entwicklungen besser beurteilen und Missbrauch verhindern zu können (Schaffung von Transparenz).