105 Beherbergungsbetriebe und ihre Gäste profitierten von Umsatzsteuersenkung auf Übernachtungen

Sobotka/Stocker: Steigerung der Nächtigungen um 3,9 % im ersten Halbjahr verzeichnet

„Mit 1. November 2018 wurde auf Initiative der Volkspartei der Umsatzsteuersatz für Übernachtungen von 13 auf 10 Prozent gesenkt. Dadurch profitierten insbesondere die 105 Beherbergungsbetriebe im Bezirk Wiener Neustadt und deren Gäste. Wie die Zahl der Nächtigungen in der Wintersaison 2018/19 zeigt, wurde damit auch die beabsichtigte Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Tourismusbranche erreicht, denn mit 228.541 Nächtigungen von November 2018 bis April 2019 wurde ein Plus von 3,9 Prozent im Vergleich zur Wintersaison 2017/18 verzeichnet“, betonen NÖ-Spitzenkandidat und Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka und Nationalrat Christian Stocker.

 

„Durch diese Maßnahme wurden zudem die Verwaltungskosten für Unternehmer gesenkt, da die teilweise komplexe Aufteilung eines pauschalen Entgelts für Beherbergung und Verköstigung (zum Beispiel bei Halbpension) auf die zuvor unterschiedlichen Steuersätze – 10 Prozent für Verköstigung, 13 Prozent für Beherbergung –  nunmehr unterbleibt“, hebt Stocker hervor.

 

Zusätzliche Entlastungsmaßnahmen für Unternehmen ab 2020

„Die Senkung der Umsatzsteuer auf Übernachtungen war ein wichtiger Schritt für die heimische Tourismuswirtschaft. Wir wollen die Unternehmerinnen und Unternehmer aber auch künftig weiter entlasten. So werden im Rahmen des noch im September im Nationalrat zu beschließenden ersten Schrittes der Steuerreform, weitere Maßnahmen für unsere Unternehmerinnen und Unternehmer gesetzt“, erklärt Christian Stocker und konkretisiert: „So wird etwa die Kleinunternehmergrenze, ab der die Umsatzsteuerpflicht beginnt, von 30.000 auf 35.000 Euro pro Jahr erhöht. Für Kleinunternehmer soll zudem eine einfache Pauschalierung geschaffen werden. Zudem ist vorgesehen, die seit knapp 40 Jahren unverändert bestehende betragliche Grenze für die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern von 400 auf 800 Euro  anzuheben. Damit soll insgesamt eine Entlastung und Entbürokratisierung, gerade für kleine Unternehmen, erfolgen.“