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Schneeberger: „Gesundheitsversorgung und Bürger vor Abfallanlage schützen“

 

KO Schneeberger begrüßt UVP-Feststellungsverfahren für die Abfallbehandlungsanlage Theresienfeld und kündigt heutigen Antrag zum Schutz der Gesundheitsversorgung und Bürger an

 

VP-Klubobmann Klaus Schneeberger findet klare Worte zur geplanten Errichtung der Abfallbehandlungsanlage Theresienfeld: „Erstens darf ich informieren, dass das Verfahren nach dem Abfallwirtschaftsgesetz ausgesetzt wurde. Weil zum einen ersichtlich wurde, dass eine solche Anlage in einem dicht besiedelten Gebiet für Probleme sorgen wird und sich auch die Bevölkerung laut gegen diese Anlage ausspricht. Zweitens wurde ein UVP-Feststellungsverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob für das Projekt eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist. Wir werden die Landesregierung in der heutigen Landtagssitzung dazu auffordern, im Zuge dieses UVP-Feststellungsverfahrens genau auf die örtlichen Rahmenbedingungen zu achten. Besonders bedenklich ist die Entfernung der geplanten Anlage zum neuen Landesklinikum. Dieses soll in unmittelbarer Nähe errichtet werden. Hinzu kommen die Geruchs- und Lärmbelastung sowie die Gefährdung des Grundwassers in dieser sensiblen Umgebung. Nach aktuellen Berichten sollen in der Anlage 500.000 Tonnen Abfall pro Jahr behandelt werden. Dies hätte zur Folge, dass täglich rund 350 zusätzliche LKWs fahren. Daher wird sich auch die Stadt Wr. Neustadt intensiv in ein etwaiges UVP-Verfahren einbringen“.

 

„Wir werden deshalb in der heutigen Landtagssitzung einen entsprechenden Antrag einbringen. Es wird die Landesregierung ersucht, im UVP-Feststellungsverfahren alle rechtlichen Maßnahmen auszuschöpfen, um den Aspekt einer potenziellen Gefährdung der Patienten des zukünftigen Landesklinikums Wr. Neustadt zu würdigen. Der Skandal um die Fischer-Deponie in Theresienfeld ist uns allen noch gut in Erinnerung - einen weiteren Problemfall dieser Art gilt es zu verhindern. Bedenken gegen die Abfallanlage Theresienfeld sind ernst zu nehmen, Abfallanlagen dürfen keine Belastungen für die künftige Gesundheitsversorgung und allgemein für unsere Bürger sein“, so Schneeberger abschließend.

 

ZUSATZANTRAG

 

der Abgeordneten Edlinger, Mag. Schneeberger, DI Dinhobl und Ing. Rennhofer

 

zum Antrag betreffend Landwirtschaft und Umweltschutz,Ltg.-809-1/A-2/16-2019

 

betreffend Abfallbehandlungsanlage Theresienfeld – Schutz für Wasser, Umwelt und Gesundheit

 

Die vielfältigen Problemstellungen und Gefahren für Umwelt, Natur und Wasser aber auch der erhebliche Aufwand für die öffentliche Hand rund um die „Fischer-Deponie“ in Theresienfeld ist im Bundesland Niederösterreich und insbesondere in der Region Theresienfeld und Wiener Neustadt noch in guter Erinnerung. Über zwei Jahrzehnte dauerte es bis die Sanierung dieser Deponie unter erheblichem Einsatz des Bundeslandes Niederösterreich im Jahr 2005 erfolgreich beendet werden konnte.

 

Nunmehr ist wieder ein Vorhaben in dieser Region Gegenstand intensiver öffentlicher Diskussionen. Projektplänen zufolge sollen in einer Abfallbehandlungsanlage in Theresienfeld in Zukunft bis zu 500.000 Tonnen Abfall pro Jahr behandelt werden.

 

Nach medialen Berichten, wie beispielsweise im Kurier vom 8. Oktober 2019 oder in der NÖN vom 9. Oktober 2019, könnte neben einer potentiellen Gefährdung des Grundwassers auch eine massiv erhöhte Feinstaub- und Stickoxidbelastung durch zusätzliche LKW-Fahrten drohen. Außerdem befürchten die Anrainerinnen und Anrainer eine massive Lärm- und Geruchsbelastung. Zu berücksichtigen sind auch potentiell negative Auswirkungen auf die umliegende Landwirtschaft, insbesondere durch Erd- und Staubverwehungen.

 

Weiters ist unbedingt anzumerken, dass der projektierte Standort nur knapp mehr als 1.000 Meter von dem geplanten Neubau des Landesklinikum Wr. Neustadt entfernt ist, das zukünftig im Zusammenspiel mit MedAustron das Herzstück eines Gesundheitsclusters in Wiener Neustadt sein wird. Das Land Niederösterreich wendet für diesen notwendigen und strategisch wichtigen Neubau des Landesklinikums Wiener Neustadt erhebliche Budgetmittel auf. Gerade in diesem Zusammenhang bestehen massive Bedenken für den Betrieb des Klinikums angesichts des Projekts einer Abfallbehandlungsanlage in dieser Größenordnung. Optimale Bedingungen für die Patientinnen und Patienten sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Klinikums stehen bei den Planungen an oberster Stelle und dürfen nicht konterkariert werden.

 

Auch in diesem Zusammenhang sorgt das geplante Projekt also für massiven Unmut.  Die Erfahrung hat gezeigt, dass derartige Projekte nur mit der örtlichen Bevölkerung und den Gemeinden umgesetzt werden können und nicht gegen sie.

 

Deshalb hat die zuständige Behörde bereits reagiert und das Verfahren nach dem Abfallwirtschaftsgesetz ausgesetzt. Es wurde ein Verfahren zur Feststellung eingeleitet, ob dieses Vorhaben einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden muss. Ein UVP-Verfahren würde die beste Möglichkeit darstellen, dass alle Betroffenen ihre Einwände umfassend darlegen können und auch die öffentlichen Interessen sowie der Schutz von Umwelt und Wasser ausreichend gewürdigt werden können. Dabei sind insbesondere die Interessen im Zusammenhang mit dem Neubau des Klinikums intensiv zu würdigen.

 

Die Gefertigten stellen daher folgenden

 

A n t r a g :

Der Hohe Landtag wolle beschließen:

 

„Die Landesregierung wird im Sinne der Antragsbegründung ersucht, im Zuge des UVP-Feststellungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 7 UVP-G 2000 für das Projekt einer Abfallbehandlungsanlage in Theresienfeld neben den Interessen des Umwelt- und des Grundwasserschutzes auch das öffentliche Interesse einer funktionierenden Gesundheitsversorgung durch den Neubau des Landesklinikums Wiener Neustadt in unmittelbarere Nähe umfassend zu bewerten und in diesem Sinne in einem UVP-Verfahren sämtliche Möglichkeiten auszuschöpfen.“

 

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