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Nicht vergessen: das „blau-gelbe Schulstartgeld 2023“ beantragen!

LR Teschl-Hofmeister/BR Matthias Zauner: Rund 19.000 Kinder und Jugendliche im Bezirk Wiener Neustadt sind anspruchsberechtigt

„Zum Start des neuen Schuljahrs 2023/2024 steht wieder das ‚blau-gelbe Schulstartgeld‘ in Höhe von 100 Euro zur Verfügung. Damit entlasten wir unsere Familien zielgerichtet – denn der Schulstart ist eine Zeit, in der die Eltern finanziell zusätzlich gefordert sind. Rund 19.000 Kinder, Jugendliche und Lehrlinge im Bezirk Wiener Neustadt sind anspruchsberechtigt. Also: Jetzt das ,blau-gelbe Schulstartgeld‘ beantragen“, so Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister und Bundesrat Matthias Zauner.

„Bereits im vergangenen Jahr konnten wir über 185.000 Familien mit dieser Unterstützungsleistung entlasten. Landesweit stellen wir für diese Maßnahme 20 Millionen Euro zur Verfügung, damit sich alle Familien diesen Bonus abholen können. Uns ist jedes Kind und jeder Jugendliche gleich viel wert, aus diesem Grund sollen wieder alle vom ,blau-gelben Schulstartgeld‘ profitieren“, so Landesrätin Teschl-Hofmeister.

„Das ,blau-gelbe Schulstartgeld‘ ist eine wichtige Maßnahme, um unsere Familien im Bezirk Wiener Neustadt zu unterstützen. Der Antrag kann ab 16. August, wie gehabt, einfach und unkompliziert online unter www.noe.gv.at ausgefüllt werden. Gut, dass wir diese Unterstützungsleistung auch in diesem Jahr anbieten können“, so Bundesrat Zauner.

Das „blau-gelbe Schulstartgeld“ kann unabhängig vom Einkommen beantragt werden. Voraussetzung ist, dass die erziehungsberechtige Antragstellerin oder der Antragsteller den Hauptwohnsitz und das Kind einen Wohnsitz in Niederösterreich haben. Volljährige Schüler und Schülerinnen bzw. Lehrlinge, welche die Familienbeihilfe persönlich beziehen und den Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben, können den Antrag selbst stellen. Der Ort, an dem die Schule oder Lehrstelle besucht wird, spielt für die Beantragung aber keine Rolle.

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