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LAbg. Rennhofer: Wir unterstützen unsere Wirte im Bezirk Wiener Neustadt

„Wirte-Paket“ der Bundesregierung entlastet mit 500 Millionen Euro

Das Herunterfahren von weiten Teilen des gesellschaftlichen Lebens sowie der Wirtschaft durch das Corona-Virus, hat besonders die Gastronomie und die Gastwirte hart getroffen. Deshalb hat die Bundesregierung reagiert und ein „Wirte-Paket“ angekündigt. Insgesamt soll damit die Gastronomie eine Entlastung von 500 Millionen Euro erhalten.

„Die Gastronomie im Bezirk Wiener Neustadt ist ein wichtiger Faktor für unser gesellschaftliches Zusammenleben. Das angekündigte ‚Wirte-Paket‘ bringt eine spürbare Entlastung für unsere Gasthäuser. Dadurch sollen die Wirtschaft und der Konsum in unserem Bezirk rasch angekurbelt werden. Nun gilt es, die Krise gut abzufedern, indem wir bewusst regional einkaufen und bei unseren Wirtinnen und Wirten vor Ort konsumieren“, betont Landtagsabgeordneter Franz Rennhofer.

 

 
  

 Das Paket im Überblick:

 

  1. Senkung der Umsatzsteuer auf nichtalkoholische Getränke auf 10%

Senkung von 20% auf 10% in Wirtshäusern bis Ende 2020

 

  1. Vereinfachung und Entlastung durch höhere Pauschalierung

Erhöhung der Pauschalierungsgrenze von 255.000 auf 400.000 Euro
Erhöhung des Grundpauschales von 10 auf 15%
Erhöhung des Mindestpauschalbetrages von 3.000 auf 6.000 Euro

  1. Mehr Geld für Dorfwirtshäuser

Erhöhung der Mobilitätspauschale von 2% auf 6% für Gasthäuser in Gemeinden bis 5.000 Einwohner und 4% für Gasthäuser in Gemeinden bis 10.000 Einwohner

 

  1. Höhere Essensgutscheine für mehr Konsum

Anhebung der Höchstgrenze für steuerfreie Gutscheine von derzeit 4,40 Euro auf 8 Euro (im Gasthaus) und von 1,10 Euro auf 2 Euro (für Lebensmittelgeschäfte)

 

  1. Absetzbarkeit der Geschäftsessen wird erhöht

Erhöhung der Absetzbarkeit von 50 auf 75 Prozent bis Ende 2020

 

  1. Abschaffung der Schaumweinsteuer

Entlastung der österreichischen Winzerinnen und Winzer und der Konsumenten um rund 25 Mio. Euro

 

  1. Wiedereinführung der Aushilfskräfteregelung

Arbeitnehmer, die anderswo sozialversichert sind, können in der Gastwirtschaft bis Jahresende flexibel steuer- und sozialversicherungsfrei angestellt werden

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